I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, Leistungen oder sonstigen rechtliche rechtsgeschäftlichen Betätigungen von EVENT und TECHNIK.
2. Streichungen und Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie nicht von EVENT und TECHNIK schriftlich genehmigt wurden. Vom Käufer und/oder Besteller gestellte Bedingungen sind unwirksam, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
II. ABSCHLUSS

1. Es gilt immer das zuletzt datierte Angebot.
2. Unsere Anbote sind freibleibend. Eine rechtliche Bindung von unserer Seite tritt erst bei Vertragsabschluß ein. Dieser erfolgt, wenn die vom Auftragserteiler gegengezeichnete Auftragsbestätigung bei uns eingelangt, spätestens jedoch durch Annahme unserer Lieferung oder Leistung. Sämtliche Erklärungen, Auskünfte, Beratungen und mündlichen Vereinbarungen jeder Art werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Vereinbarungen die mündlich durch unsere Mitarbeiter getroffen wurden, müssen um Wirksamkeit zu erlangen schriftlich bestätigt werden.
4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit in dem betreffenden Vertrag über die Hauptleistung nicht anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Aufträge des Auftragstellers, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug nehmen.
III. PREISE, ABRECHNUNGEN

1. Die Angaben in unseren Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und können ohne vorhergehende Ankündigung jederzeit geändert werden. Druckfehler vorbehalten.
2. Angeführte Preise und Beträge gelten ab Lager Stübing und beinhalten keine Versicherung für den Transport.
IV. ZAHLUNG

1. Es gilt das vereinbarte Zahlungsziel, ab dem Rechnungsdatum gerechnet. Nachbestellungen werden wie neue Aufträge gehandhabt, abgerechnet und sind nicht in eventuell vereinbarten Pauschalbeträgen enthalten.
2. Schecks nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber und nicht zahlungsstatt an. Die Annahme erfolgt mit der Wertstellung des Tages an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir behalten uns vor, nichteinlösbare Schecks dem Auftragserteiler zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Alle durch die Einlösung des Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Auftragserteiler sofort in bar zu entrichten. Der Verkäufer ist berechtigt seine Forderungen und Rechte aus diesem Kaufvertrag gemäß § 1392ff des ABGB auch mehrfach abzutreten.
3. Mietrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug fällig.
4. Für, auf Kredit belieferte Kunden, gelten ergänzende, hier nicht extra angeführte Geschäftsbedingungen.
V. LIEFERBEDINGUNGEN

1. Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten.
2. Bei Versendung der Ware liefern wir nach unserer Wahl entweder per Paketdienst, Post, Bahn oder Spedition.
3. Es können auch Teillieferungen durchgeführt werden.
4. Bei Versand per Nachnahme sind wir berechtigt, entsprechende Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen.
5. Lieferfristen gelten als Ungefährangaben, es sei denn, der Liefertermin ist fix vereinbart. Die Lieferfrist beginnt entweder mit dem Datum der Auftragsbestätigung, dem Datum der Erfüllung und Nachweis der dem Käufer obliegenden Voraussetzungen oder Erfüllung einer von diesem zu erbringenden Bedingung(en), je nachdem, was am spätesten eintritt.
6. Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder unabwendbarer oder von EVENT und TECHNIK nicht beeinflussbarer Umstände, etwa höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen beim Zulieferer, die auf den genannten Umständen beruhen.
7. Wird eine Lieferung oder Leistung ganz oder zum Teil unmöglich, ist EVENT und TECHNIK berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
8. Sollte die Versendung einer bereitstehenden Ware ohne Verschulden von EVENT und TECHNIK nicht oder nicht in der vom Käufer gewünschten Form möglich sein, ist der Käufer davon in Kenntnis zu setzen und gleichzeitig die Ware auf seine Kosten zu lagern. Die Benachrichtigung der Lagerung gilt als Lieferung.
VI. Verleihbedingungen:

1. Waren und Produkte welche ab Lager ausgeliehen werden, müssen im angegebenen und bestätigten Zeitraum retour gebracht werden. Jeder weitere Tag wird laut unserer ausgehängten Tariftabelle verrechnet. Die Tariftabelle kann jederzeit auch im Internet eingesehen werden.
2. Sämtliche Waren haben in einem ordnungsgemäßen Zustand, sowie in der dazugehörigen Verpackungseinheit (Case etc.) retourniert zu werden.
3. Bei Verunreinigungen des Materials, die Ÿber die bei normaler Benutzung übliche Verschmutzung hinausgeht werden die Reinigungskosten dem Mieter verrechnet.
4. Bei Schäden, fehlenden Teilen, extrem verschmutzte oder sonst beschädigte Teile werden dem Mieter der Neuanschaffungspreis des jeweiligen Gerätes laut den jeweils gültigen Verkaufslisten verrechnet.
5. Die Showtechnik & Musikalien Vertriebs Gmbh übergibt dem Kunden das Material zu treuen Händen. Schäden die ab Abholung oder nach dem Abladen am Material durch Vandalismus, Böswilligkeit, Brand, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Fahrzeuge jeder Art, Lawinen, Erdrutsch und anderes mehr entstehen sind vom Mieter zu tragen. Bei Abholung durch die Showtechnik & Musikalien Vertriebs Gmbh erlischt die Haftung nach dem Beladen des Fahrzeuges. Bei eigenem Rücktransport endet die Haftung erst ab Entladen bei der jeweiligen Geschäftsstelle.
6. Die Showtechnik & Musikalien Vertriebs Gmbh ist berechtigt Werbeschilder anzubringen.
7. Für Personal, das vom Mieter für Auf und Abbauarbeiten, sowie Be- und Entladen der Fahrzeuge zur Verfügung gestellt wird, übernimmt die Showtechnik & Musikalien Vertriebs Gmbh keiner wie auch immer geartete Haftung. Das zur Verfügung gestellte Personal hat auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten, insbesondere Kleidung, Schuhwerk etc.
8. Erforderliche Anpassungsarbeiten aufgrund von Geländeunebenheiten, neue Flugpunkte etc sind auf Kosten des Mieters durch zu führen. Ebenso dürfen Aufbauten nach Fertigstellung nicht mehr verändert werden. Eine Erdung der Aufbauten ist im Lieferumfang nicht enthalten. Es gilt das jeweilige ortsübliche Veranstaltungsgesetz!
Zusätzliche Auflagen seitens der Behörden oder eines Zivilingenieurs, die über die üblichen Sicherheitsstandards des Bühnenbaus bzw. der Veranstaltungstechnik hinausgehen, werden von der Showtechnik & Musikalien Vertriebs Gmbh im Rahmen der Möglichkeiten gegen Berechnung durchgeführt.
9. Für alle Vereinbarungen gilt, das der entsprechende Rider zwingend Vereinbarungsbestandteil ist.
VII. KŸnstlervermittlung

Im Rahmen der Künstlervermittlung treten eigene Vereinbarungen in Kraft, welche abhängig vom jeweiligen Künstler gelten.
VIII. RÜCKSENDUNG

1. Bei berechtigten Beanstandungen ist vor der Rücksendung der Versandweg mit uns abzusprechen. Die Reparatur vor Ort behalten wir uns vor. Unfrei oder per Nachnahme an uns gesandte Ware nehmen wir grundsätzlich nicht an.
2. Wurde ein Gerät einem Kunden zur Ansicht überlassen, so muss dieses bei fehlender Rückgabevereinbarung 14 Tage nach Erhalt uns wider zur Verfügung stehen. Die ledigliche Absendung vor dem Rückgabetermin genügt in diesem Fall nicht. Anfallende Transportkosten gehen hier immer zu Lasten des Kunden. Wurde das Gerät beschädigt, so verpflichtet dies zum Kauf.
IX. UMTAUSCH

1. Für Waren, die per Versand bestellt und nicht ausprobiert werden können, gewähren wir 7 Tage Umtauschrecht ab Erhalt der Ware an der vom Kunden gewünschten Lieferadresse. Die Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
2. Software und Lampen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen..
3. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass die Ware in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung und unter Angabe der Rechnungs-, bzw. Lieferscheinnummer zurückgesandt wird. Die Rücksendung muss frei Haus erfolgen. Sollte der Kunde keinen sofortigen Umtausch gegen andere Ware wünschen, erhält er eine Gutschrift über den wahren Warenwert. Die Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ausstellung eingelöst werden.
X. Mängel

1. Transport und Verpackungsschäden müssen der jeweiligen Transportperson bzw. dem Transportdienst sofort angezeigt werden und von dieser/m schriftlich bestätigt werden. Bei Ersatznachlieferungen aus Transportschäden werden die Fracht und Warenkosten von EVENT und TECHNIK in Rechnung gestellt und unterliegen gleichen vereinbarten Zahlungsbedingungen. Nach eventueller Gutschrift des Transportunternehmens erfolgt eine Rückerstattung der Warenkosten.
2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich bei uns schriftlich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Mängel, die auch bei genauer Überprüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, so können wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern. Das mangelhafte Produkt ist nach unserer Wahl an uns zu senden.
4. Werden Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchmaterialien verwendet welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Produkte übermäßig beansprucht, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde nicht eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel hervorgerufen hat, widerlegt.
5. Das Öffnen von Geräten führt zum Garantieverlust.
6. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt bedingungslos, wenn aus Witterungseinflüssen wegen unsachgemäßer Lagerung Schäden an den von uns gelieferten Produkten entstanden sind.
7. Die Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen welcher Art auch immer, insbesondere nicht von Verdienstminderung, Verdienstentgang sowie mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, auch nicht bei einem Einbau der bei uns gekauften Gerät in Anlagen etc.
8. Sofern die Lieferung nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem vereinbarten Richtwertliefertermin erfolgt, ist der Kunde berechtigt, unter schriftlicher Setzung einer Nachfirst von 6 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
9. Pönale für Lieferverzug wird ebenso wie die Forderung eines allfälligen Schadenersatzes wegen Lieferverzuges ausgeschlossen.
10.Für auf Kredit belieferte Kunden und Projektinstallationen gelten ergänzende, hier nicht angeführte Geschäftsbedingungen.
XI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die beim Verkäufer vom Käufer gekauften Produkte unser alleiniges Eigentum.
2. Für auf Kredit belieferte Kunden und Projektinstallationen gelten ergänzend hier nicht angeführte Geschäftsbedingungen.
XII. HAFTUNG

1. Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der uns vertraglich obliegenden Leistungen entstehen, haften wir nur, soweit sie uns sofort gemeldet werden und uns eindeutig grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Unsere Haftung ist auf alle in Einzelvertrag und/oder diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Ansprüche des Auftragserteilers beschränkt. Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Auftragserteilers, sowie Ersatz für Folgeschäden und/oder mittelbare Schäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
2. Insbesondere haften wir nicht für Beratung.
3. Der Auftragserteiler übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt der Übernahme im Lager Stübing und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden.
XIII. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

1. Es wird ausdrücklich österreichisches Recht vereinbart. Der Gerichtsstand ist Graz.

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